Benutzerordnung |
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Benutzer Benutzerkreis Die Schul-u.Gemeindebibliothek Buchs steht während den Oeffnungszeiten allen Interessierten zur Benutzung offen. Einschreibung Die Benutzer erhalten einen persönlichen, nicht übertragbaren Ausweis, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Namens- oder Adressänderungen sind umgehend mitzuteilen. Verlorene Ausweise werden gegen eine Gebühr von Fr.5.-- neu ausgestellt Gebühren Jahresgebühren: Kinder bis 16 Jahren Fr. 10.-- Jugendliche bis 20 Jahren Fr. 20.-- Erwachsene Fr. 30.-- DVD/Video-Abo Fr. 30.-- Ausleihe Medienanzahl Es können maximal 15 Medien pro Konto ausgeliehen werden. Bei einzelnen Medien- gruppen ordnet die Bibliotheksleitung eine Begrenzung an. Ausleihdauer Die Ausleihfrist beträgt für Video/DVD eine Woche für alle anderen Medien vier Wochen Verlängerung
Eine Verlängerung (auch telefonisch) ist möglich, sofern für das Medium keine Reser- vation vorliegt Angebot - Belletristik - Sachbücher - Musik-CD's - Gameboy/Nintendo/Playstation's - CD-Rom's - Spiele - Hörkassetten - Video/DVD's - Zeitschriften Mahnungen Bei Überschreitung der Ausleihdauer wird kostenpflichtig wie folgt gemahnt: Neu: ab 1.10.2007 1. Mahnung Fr. 5.-- 2. Mahnung Fr. 10.-- 3. Mahnung Fr. 20.-- Nach dreimaliger erfolgloser Mahnungen werden die Kosten einer Ersatzbeschaffung der ausgeliehenen Medien durch die Schul-u.Gemeindebibliothek in Rechnung gestellt. Säumige Zahler werden für die Ausleihe gesperrt. Haftung Sorgfaltspflicht Die Kundinnen und Kunden sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet sowie zur Rückgabe der ausgeliehenen Medien in dem Zustand, in dem sie sie in empfang genommen haben. Beschädigung/Verlust Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten. Haftungsbeschränkung Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die aus dem Gebrauch der ausgeliehenen Medien entstehen. Sanktionen Beschränkung/Entzug Wer die Bestimmungen der Bibliothek nicht beachtet oder sich ungebührlich verhält, kann vorübergehend oder gänzlich von der Benutzung ausgeschlossen werden. Rechtsweg Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung kann beim Gemeinderat Beschwerde einge- reicht werden. Dieser entscheidet abschliessend. Schlussbestimmungen Änderungen der Benutzerordnung können durch Anschlag bekannt gegeben werden Diese Benutzerordnung tritt am 20.09.2007 in Kraft und ersetzt alle früheren. Buchs, September 2007